Wichtige Information!
Unser Berufsverband (BDY) hat auf ein uns nur zu gut bekanntes Thema aufmerksam gemacht:
Die Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV)! Bitte lesen sie diese Seite bis zum Ende, denn es geht ja um ihre Gesundheit.
Der § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) V schreibt den Krankenkassen eine soziale Gleichbehandlung aller Mitglieder vor. Präambel des Gesetzestextes:
"Da Krankheiten und ihre Risikofaktoren in der Bevölkerung sozial ungleich verteilt sind, ist gerade Versicherten in sozial benachteiligter Lage hierbei ein besonderes Augenmerk zu widmen."
Als Grundlage für die Bezuschussung eines Kurses werden folgende Kriterien herangezogen! Auszug aus dem Text: Präventionsprinzip, Förderung der Entspannung:
„Als Fachkräfte mit insbesondere den nachstehenden Grundqualifikationen kommen in Betracht:
• Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
• Sport- und Gymnastiklehrer
• Physiotherapeuten / Krankengymnasten / Ergotherapeuten / Erzieher / Heilpädagogen
• Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
Zusatzqualifikation
„Aus dieser muss die Befähigung zu einer Tätigkeit als Trainingsleiter hervorgehen. Die Ausbildung muss bei Yoga mindestens 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht umfassen. Die nachzuweisende Mindestdauer der Ausbildung beträgt mindestens zwei Jahre.“
Diese Grundlagen für die Bezuschussung durch die Kassen sagt nichts über die Qualität eines Yogakurses oder eines Anbieters aus. Die Kassen prüfen ständig die zuvor genannten Qualifikationen. Sicher für eine Kostenübernahme können sie nur sein, wenn der Päventionsanbieter bei der easy! Team Gesundheit (Verbund aller BKK´s und weiterer IKK´s und Knappschaften) und weiterer GKV gemäß § 20 SGB V gelistet ist.
Wir Yogalehrenden mit dem Markenzeichen BDY/EYU haben eine mindestens vierjährige Ausbildung mit weit über 700 Unterrichtseinheiten in allen Bereichen des Yoga.
Wir von der Yogaschule My Yoga Point sind zudem in der Tradition des Svastha Yoga (nach Krishnamacharya/Mohan) ausgebildet. Svastha Yoga bedeutet aus dem Sanskrit übersetzt „Therapeutischer Yoga“! Besonderes Augenmerk beim Svastha Yoga gilt den Übenden, die Bewegungsübungen werden den Befindlichkeiten der Teilnehmer angepasst. Ebenso verfolgt jeder unserer Kurse ein bestimmtes Ziel: z.B. „Schwerpunkt Rücken und Entspannung“.
Unsere Kursleiterin für „Yoga für Schwangere“ Jeannine Vogel erfüllt alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Diese Kurse sind bei der easy! mit der Kurs-ID: 20090803-122302, bei der AOK, Barmer GEK, TK und KKH Allianz gelistet. Weitere Kassen kommen ständig dazu!
Unser Kursleiter Hans Vogel ist Yogalehrer BDY/EYU, er praktiziert und lehrt aber seit über 30 Jahren Yoga. Seit Januar 2000 ist Hans Vogel freiberuflicher Personal Trainer und Yogalehrer desweiteren war er 10 Jahre Bundestrainer im Taekwondo Formenlauf. Er erfüllt lediglich die geforderte Grundqualifikation nicht. Einige Kassen erkennen das trotzdem an, eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.
Es ist nun Ihre freie Entscheidung ob Sie sich unsere Kursangebote leisten.
Wenn nicht, bleiben Sie bitte kritisch. Die Berufsbezeichnung Yogalehrer ist nicht gesetzlich geschützt und nicht jeder hat eine qualifizierte langjährige Ausbildung. Am besten fragen Sie nach Schnupperkursen und prüfen ob das jeweilige Angebot Ihren Vorstellungen entspricht.